Garantiebedingungen für alle Enviolo-Produkte. Händler können eine Garantieanfrage über das Garantieantragsformular einreichen.
Endverbraucher müssen sich für Garantiefälle an einen Händler wenden.
Garantiebedingungen
1. Definitionen
- "Enviolo" bezeichnet die enviolo B.V. und ihre verbundenen Unternehmen.
- "Enviolo Produkt(e)" bezeichnet jede stufenlose Planetennabe ("CVP"), automatische Nabenschnittstelle, automatische Controller-Mechanikschnittstellennabe, mechanischen Controller, elektronisches Bauteil oder zugehörige Hardware, die von oder für Enviolo hergestellt wird.
- "Erstkäufer" bezeichnet den ersten Endnutzer, der das Fahrrad oder das eigenständige Enviolo Produkt von einem Händler erworben hat.
- "Autorisierter Händler" bezeichnet jeden Händler, Distributor oder Servicepartner, der von und/oder mit Enviolo formell ernannt, zertifiziert oder unter Vertrag genommen wurde.
- "Garantie-Rückgabeautorisierung" bezeichnet eine Autorisierung oder Bestätigung durch Enviolo oder ihre Vertreter zur Rücksendung von Enviolo Produkten.
- "Garantiezeitraum" hat die in Abschnitt 3 festgelegte Bedeutung.
- "Aufgearbeitetes Produkt" bezeichnet ein Enviolo Produkt, das gemäß den funktionalen Spezifikationen von Enviolo wieder aufgebaut, aufgearbeitet und getestet wurde.
2. Geltungsbereich und Verhältnis zu gesetzlichen Rechten
- 2.1. Diese Garantie stellt die freiwillige Herstellergarantie von Enviolo dar und gilt ausschließlich für Enviolo Produkte, die innerhalb der veröffentlichten Spezifikationen von Enviolo verwendet werden, einschließlich zulässiger Drehmomentwerte, Systemgewichtsgrenzen, Übersetzungsbereiche, Spannungsparameter, Montageschnittstellen und vorgesehener Anwendungen.
- 2.2. Diese Garantie gilt parallel zu den gesetzlichen Rechten des Erstkäufers in Bezug auf die Konformität von Waren nach geltendem nationalen oder europäischen Unionsrecht und ersetzt diese nicht.
- 2.3. Soweit gesetzliche Konformitätsansprüche gegenüber dem Fahrradverkäufer bestehen, sind diese Rechte ausschließlich gegenüber dem Verkäufer durchsetzbar. Diese Garantie gewährt zusätzliche Rechte unmittelbar gegenüber Enviolo.
3. Garantiezeitraum
- 3.1. Vorbehaltlich dieser Bedingungen garantiert Enviolo, dass Enviolo Produkte für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Datum des ursprünglichen Einzelhandelskaufs frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
- 3.2. Wenn Enviolo im Rahmen dieser Garantie ein Ersatzprodukt bereitstellt, übernimmt das Ersatzprodukt den verbleibenden Rest des ursprünglichen zweijährigen Garantiezeitraums; und wenn das Ersatzprodukt nach Monat 18 des ursprünglichen Garantiezeitraums ausgegeben wird, wird das Ersatzprodukt durch eine separate sechsmonatige (6) Garantie ab dem Datum der Lieferung des Ersatzprodukts abgedeckt.
- 3.3. Im Rahmen dieser Garantie durchgeführte Reparaturen verlängern, unterbrechen oder erneuern den Garantiezeitraum nicht.
- 3.4. Aufgearbeitete Produkte, die als Garantieersatz bereitgestellt werden, unterliegen Abschnitt 3.2.
4. Nicht-Übertragbarkeit
Diese Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht auf nachfolgende Eigentümer des Fahrrads oder des Enviolo Produkts übertragbar, sofern das örtlich geltende Recht nichts anderes vorsieht.
5. Geschlossenes System und Reparaturbeschränkungen
- 5.1. Enviolo CVP-Naben und Automatikgetriebe sind versiegelt und geschlossen. Sie sind nicht für die Demontage oder Reparatur durch Endnutzer konzipiert. Ausgenommen hiervon sind manuelle Controller, elektronische Controller und ihre Batteriefächer sowie Freilaufbaugruppen.
- 5.2. Das Öffnen, Modifizieren, Manipulieren, Reverse Engineering oder sonstige Eingriffe in ein Enviolo Produkt, ob mechanisch oder elektronisch, führt automatisch zum Erlöschen dieser Garantie.
- 5.3. Wartung, Diagnose und Garantiebewertungen dürfen ausschließlich von Enviolo oder einem Autorisierten Händler durchgeführt werden.
- 5.4. Dieser Abschnitt berührt nicht die gesetzlichen Rechte in Bezug auf die Konformität, soweit anwendbar.
6. Aufgearbeitete Produkte
- 6.1. Enviolo kann neue oder Aufgearbeitete Produkte einsetzen, um seinen Verpflichtungen aus dieser Garantie nachzukommen.
- 6.2. Ein Aufgearbeitetes Produkt (a) wurde gemäß den Leistungskriterien von Enviolo getestet; (b) kann zuvor verwendete Komponenten enthalten, die den Qualitätsstandards von Enviolo entsprechen; (c) kann mit einer überarbeiteten Seriennummer versehen sein; und (d) erhält die anwendbare Garantiedeckung gemäß Abschnitt 3.
7. Ausschlüsse
Diese Garantie gilt nicht für Enviolo Produkte, bei denen der Defekt oder Schaden aus einem der folgenden Gründe resultiert, ohne Einschränkung:
- 7.1. Unerlaubte Eingriffe
- (a) Öffnen, Demontieren, Modifizieren oder Reparieren des Enviolo Produkts;
- (b) Beschädigung oder Entfernung von Seriennummern oder Produktionskennzeichnungen.
- 7.2. Unsachgemäße Installation oder Konfiguration
- (a) Installation oder Einstellung nicht gemäß der Enviolo-Dokumentation;
- (b) Verwendung inkompatibler Ketten, Kettenblätter, Ritzel, Rahmen, Software oder Zubehör;
- (c) Installation, die von den technischen Spezifikationen von Enviolo abweicht.
- 7.3. Nutzung außerhalb technischer Grenzen
- (a) Elektromotoren, die die zulässigen Drehmoment-, Leistungs- oder Spannungsspezifikationen von Enviolo überschreiten;
- (b) Tretlagerdrehmomentbelastungen, die die Dauerdrehmomentgrenzen überschreiten;
- (c) Gesamtsystemgewicht (Fahrer + Fahrrad + Gepäck) über den veröffentlichten Grenzwerten von Enviolo;
- (d) Betrieb außerhalb der zugelassenen primären oder sekundären Übersetzungsbereiche.
- 7.4. Missbrauch, Unfälle oder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
- Sturz- oder Aufprallereignisse;
- Extreme Fahrdisziplinen (einschließlich, ohne Einschränkung, Downhill, Freeride, BMX und ähnliche Hochlastanwendungen);
- Antrieb durch Verbrennungsmotoren oder nicht genehmigte Antriebssysteme;
- Versand- oder Transportschäden nach der Einzelhandelslieferung.
- 7.5. Jede sonstige Nutzung, die nicht mit den veröffentlichten Spezifikationen von Enviolo vereinbar ist.
- 7.6. Normaler Verschleiß an verschleißanfälligen Komponenten wie beispielsweise Gummidichtungen und -ringe, Freilaufklinken, Federn und Lager, Drehgriff-Gummi und manuelle Controller-Kabel.
- 7.7. Zusätzliche Ausschlüsse
- (a) Arbeitskosten für Diagnose, Aus- oder Wiedereinbau;
- (b) Ästhetische oder kosmetische Verschlechterung;
- (c) Durch Umwelteinflüsse verursachte Schäden (Korrosion durch Vernachlässigung, Verunreinigung usw.);
- (d) Schäden durch die Verwendung von Nicht-Enviolo-Firmware, Softwaremanipulation oder nicht autorisierte Schnittstellenwerkzeuge, einschließlich der Nichtinstallation von Pflicht-Firmware, wie von Enviolo empfohlen oder gefordert.
8. Abhilfen und Haftungsbeschränkung
- 8.1. Bestätigt Enviolo einen durch diese Garantie abgedeckten Defekt, wird Enviolo nach eigenem Ermessen:
- (a) das Enviolo Produkt reparieren; oder
- (b) es durch ein neues oder Aufgearbeitetes Produkt gleicher oder höherer Spezifikation ersetzen; oder
- (c) eine nach geltendem Recht zulässige alternative Abhilfe anbieten.
- 8.2. Diese Abhilfen stellen die ausschließlichen Rechtsmittel dar, die im Rahmen dieser Garantie verfügbar sind.
- 8.3. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang schließt Enviolo jede Haftung aus für:
- (a) Schäden, die aus Abschnitt 7 resultieren;
- (b) rechtswidrige Verwendung von Enviolo Produkt(en);
- (c) Ausfallkosten und Unannehmlichkeiten.
- 8.4. Nichts in dieser Garantie schränkt die Haftung ein für:
- (a) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden;
- (b) Betrug oder arglistige Täuschung;
- (c) sonstige Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.
- 8.5. Enviolo haftet nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig im Rahmen dieser Garantie für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks, Arbeitskonflikte, staatliche Maßnahmen, Pandemien, Lieferkettenunterbrechungen oder andere Ereignisse ähnlicher Art. In solchen Fällen werden die Verpflichtungen von Enviolo für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt.
9. Garantieantragsverfahren
- 9.1. Alle Garantieanträge müssen über den Händler oder Autorisierten Händler eingereicht werden, bei dem das Fahrrad oder das Enviolo Produkt erworben wurde.
- 9.2. Der Erstkäufer muss folgendes vorlegen:
- (a) das Enviolo Produkt;
- (b) originalen datierten Kaufnachweis;
- (c) eine Beschreibung des Defekts;
- (d) alle angemessen angeforderten unterstützenden Nachweise (z.B. Fotos, Seriennummern, Diagnosedaten).
- 9.3. Der Autorisierte Händler muss vor der Rücksendung eines Enviolo Produkts eine Garantie-Rückgabeautorisierung von Enviolo einholen.
- 9.4. Genehmigte Garantieanträge werden von Enviolo und ihren Autorisierten Händlern ohne unangemessene Verzögerung bearbeitet, unter Berücksichtigung der Art des Defekts, der Teilverfügbarkeit, der Logistik und der geltenden örtlichen Gegebenheiten.
- 9.5. Versandkosten für genehmigte Garantieanträge werden von Enviolo getragen, sofern diese Kosten angemessen sind, wo erforderlich vorab genehmigt wurden und in Übereinstimmung mit den geltenden Garantie- und Logistikverfahren von Enviolo angefallen sind.
- 9.6. Enviolo kann nicht förderfähige Produkte auf Kosten des Absenders zurückschicken.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 10.1. Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht der Niederlande.
- 10.2. Die Gerichte von Amsterdam, Niederlande, haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Garantie ergeben oder damit zusammenhängen.
- 10.3. Diese Rechts- und Gerichtsstandswahlklausel berührt nicht das Verbraucherschutzniveau, das durch das Recht des Kauflands gewährt wird.
11. Änderungen
Enviolo kann diese Garantie jederzeit ändern oder aktualisieren. Änderungen gelten nicht rückwirkend für zuvor erworbene Produkte, sofern dies nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben ist.
12. Sprache
Diese Garantiebedingungen sind in mehreren Sprachen verfügbar. Im Falle einer Abweichung oder Unstimmigkeit zwischen der englischen Fassung und einer übersetzten Fassung hat die englische Fassung Vorrang.